Überprüfung Plakette nach §57a
ab € 70,00

Gerne überprüfen wir Ihr Fahrzeug nach §57a.

Fahrzeuge müssen erst 3 Jahre nach der Erstzulassung begutachtet werden.
Nach dieser ersten Überprüfung müssen Sie erst nach weiteren 2 Jahren und danach im gewohnten Jahresrhythmus untersucht werden.

 

Als Service werden Sie als unser Kunde zeitgerecht an Ihr „Pickerl“ mit einem Schreiben erinnert.
Falls Sie noch nicht als Kunde in unserem Autohaus waren, können wir Sie gerne in unsere Datenbank aufnehmen. Somit übersehen Sie nie die zeitgerechte Überprüfung für die Plakette.

 

Toleranzfristen:
Die Begutachtung beim PKW (M1) kann 1 Monat vor bzw. bis spätestens 4 Monate nach dem Monat der Erstzulassung durchgeführt werden.
Ausgenommen Taxis, Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge.

 

Achtung!
Seit Mai 2018 gibt es neue Fristen bei LKW N1 Fahrzeugen: Die Plakette darf nicht mehr überzogen werden.
Keine Toleranzfrist mehr! Dafür kann die Überprüfung 3 Monate vor Fälligkeit gemacht werden.

 

Weitere Informationen finden Sie auch unter http://www.57a.at.

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